Aktuelle Meldungen

Wichtige Informationen zur Regelung des Zahlungsverkehrs

Wichtige Informationen zur neuen EU-Verordnung zur Regelung des Zahlungsverkehrs

Liebe Kunden,

seit dem 05.10.2025 gilt bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung.

Das bedeutet, dass die IBAN und der Empfängername zwingend übereinstimmen müssen.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Überweisung an uns, immer unsere IBAN und den Empfängernamen "Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH" angeben.

 

Sie haben uns eine Einzugsermächtigung erteilt?

Wir benötigen zu Ihrer IBAN auch Ihren vollständigen Namen, wie Sie bei Ihrer Bank geführt werden.

Gehört das Konto mehreren Personen, müssen alle Kontoinhaber mit angegeben werden.