Wasserpreise
Unser Wassertarif für Stockelsdorf!
Trinkwasser ist Lebensmittel Nummer 1. Unser Wasser wird aus Tiefbrunnen gefördert und im Wasserwerk durch ein besonders schonendes Verfahren aufbereitet und auf die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingestellt – Probieren Sie es selbst!
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Um in den Genuß der Versorgung mit Wasser aus Stockelsdorf zu kommen, benötigen Sie einen Hausanschluss.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht, der hierbei entstehenden Kosten.
Für die Anschlusserstellung gelten die Bedingungen der AVBWasserV.
Stand: 01. Mai 2009
Preisblatt als Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH (gültig ab dem 01. Mai 2009)
Hausanschlusskosten | netto in € | brutto (inkl. 7% USt) in € |
---|---|---|
Baukostenzuschüsse (gemäß Ziffer 2 der "Ergänzenden Bestimmungen") je Anschluss |
840,00 | 898,80 |
Neuanschlüsse (gemäß Ziffer 3 der "Ergänzenden Bestimmungen") je Anschluss |
1.255,00 | 1.342,85 |
Zuschläge für jeden weiteren Meter über 15m Anschlusslänge und bis einschliesslich 2 Zoll Stärke |
50 | 53,50 |
Bauwasseranschlüsse (pauschal) | netto in € | brutto (inkl. 7% USt) in € |
---|---|---|
Inbetriebnahme einer Kundenanlage (Setzen des Zählers) (gemäß Ziffer 5 der "Ergänzenden Bestimmungen") |
30,00 | 32,10 |
Zähleraus- und einbau in einem Arbeitsgang | netto in € | brutto (inkl. 7% USt) in € |
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Zähleraus- und späterer Wiedereinbau bei Änderung der Abnehmeranlage | 60,00 | 64,20 |
Die Länge der Hausanschlussleitung wird berechnet von der Strassenmitte bis zur Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude oder Zählerschacht!
Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Herrn Lehmann unter 0451 / 49004-41.
Anträge zur Herstellung eines Wasser- oder Bauwasseranschlusses finden Sie im Downloadbereich unter Anträge
Arbeitspreis in € / m³ | 1,74 € brutto |
Grundpreis pro Tag | 5,35 € brutto |
Kaution | 500,00 € |
Die Kaution kann in Bar oder mit EC-Karte bezahlt werden und wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
Noch ein wichtiger Hinweis zur Poolbefüllung! Auf den Wasserverbrauch zur Poolbefüllung sind gem. § 55 Abs. 1 WHG Schmutzwassergebühren zu entrichten. Die Höhe der Schmutzwassergebühr entnehmen Sie bitte der aktuellen Schmutzwassersatzung der Gemeinde Stockelsdorf.