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Wichtige Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel Strom

Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel?

Gemäß §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden mit dem 24h-Lieferatenwechsel die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Die deutschlandweite Umsetzung für den Bereich Strom wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben.

Seit dem 06. Juni 2025 gilt somit der 24h-Lieferantenwechsel Strom. Dieser bietet mehr Flexibilität bei einem Wechsel mit einer Verbrauchsstelle zu einem neuen Energieversorger. Es kann innerhalb von 24 Stunden ein unkomplizierter Wechsel des Energielieferanten erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen und alle Daten, die für einen Anbieterwechsel erforderlich sind, dem neuen Energieversorger vorliegen.

Was muss bei einem 24h-Lieferantenwechsel beachtet werden?

Umzug in eine neue Verbrauchsstelle

Seit dem 06. Juni 2025 empfehlen wir Ihnen, sich möglichst 14 Tage vor einem Ein- oder Auszug mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen, da eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist. Die An- oder Abmeldung kann nur noch mit einem Termin in die Zukunft veranlasst werden. Um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Übergabetermin der Verbrauchsstelle die Stromversorgung an- oder abgemeldet bekommen, kontaktieren Sie uns idealerweise direkt, sobald Sie eine Kündigung des Mietverhältnisses eingereicht, einen neuen Mietvertrag unterschrieben oder ein Übergabeprotokoll erhalten haben.

Lieferantenwechsel

Ein Wechsel Ihres Energieversorgers innerhalb von 24 Stunden ist nur möglich, wenn Sie den Vertrag bei Ihrem aktuelle Stromlieferanten fristgerecht gekündigt haben und keine Vertragslaufzeit mehr besteht.

Die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen und werden nicht automatisch aufgehoben.

Marktlokations-ID (MaLo)

Um eine Verbrauchsstelle eindeutig verifizieren zu können, wird seit dem 06. Juni 2025 für den Lieferantenwechsel Strom immer die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo) benötigt. Mit der MaLo wird die genaue Verbrauchsstelle und Zählernummer ermittelt. Zudem wird die Kommunikation zwischen dem Stromlieferanten, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Kunden vereinfacht.

Sie finden die MaLo auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Sollten Sie bei einem Einzug keine MaLo von dem Eigentümer / Vorbesitzer erhalten, geben Sie bitte die vollständige Zählernummer an. Im Bedarfsfall lassen Sie uns auch gerne ein Foto des Stromzählers zukommen, damit wir die richtige Zählernummer verwenden können, um beim Netzbetreiber Ihre MaLo anfragen zu können.

Ohne MaLo ist eine Stromanmeldung nicht mehr möglich.