Informationen zu den Preisbremsen
AKTUELL: Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent/kWh brutto,
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh brutto und
- für Strom 40 Cent/kWh brutto.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website [Klicken Sie hier] und auf der Website www.sparenwasgeht.de
Entlastungsrechner
Hier können Sie Ihre individuelle Entlastung berechnen.
Alternativ können Sie das Berechnungstool direkt bei BDEW aufrufen.
https://www.bdew.de/service/interaktiver-rechner-so-wirken-strompreisbremse-und-gaspreisbremse/
Link öffnet sich im neuen Fenster. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: bdew.de
FAQ zur Preisbremse
Liebe Kund:innen,
die häufigsten Fragen Rund um die Umsetzung und Berechnung der Gas- und Strompreisbremse finden Sie in unserem Fragekatalog.
Die Bundesregierung hat aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise Ende 2022 beschlossen, Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme einzuführen. Ziel ist es, die Bürger:innen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Entlastungen werden aus den Mitteln des Bundes finanziert. Als Kund:in der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH haben Sie automatisch Anspruch auf die Preisbremse. Sie werden von uns ab dem 01.03.2023 postalisch informiert, wie sich die konkrete Entlastung und Abwicklung bei Ihnen auswirkt.
Die Entlastungsbeträge treten ab dem 01.03.2023 in Kraft, wobei eine rückwirkende Erstattung ab den 01. Januar 2023 gilt. Die Preisbremsen sind zunächst bis zum 31.12.2023 vorgesehen und können seitens der Bundesregierung ggf. auch bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Die Ermittlung der staatlichen Entlastung und der zu verwendenden Prognose ist vom Gesetzgeber im EWPGG (Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz) und StromPBG (Strompreisbremsegesetz) vorgeschrieben. Ihre Jahresverbrauchsprognose entspricht dem Wert, welcher uns durch Ihren Netzbetreiber mitgeteilt wurde. Wir sind verpflichtet diesen Wert* zu verwenden und können diesen nicht beeinflussen.
Wichtig für Sie zu wissen: Wir als Lieferant dürfen die Jahresverbrauchsprognose nicht eigenständig anpassen!
*Werte für die Jahresverbrauchsprognose werden wie folgt verwendet:
Energieart Gas: Es wird der zum 01.09.2022 gültige Bilanzierungsdatensatz verwendet.
Energieart Strom: Es wird der aktuell gültige Bilanzierungsdatensatz ermittelt.
Eniergieart Wärme: Es wird die letzte Rechnung verwendet.
Für gewerbliche Nutzer und Industriekunden gelten gegebenenfalls andere Berechnungsmethoden!
Alle Privatkund:innen, kleine und mittlere Unternehmen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH erhalten einen Gaspreis von 12 ct pro Kilowattstunde, welcher für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt. Verbrauchen Sie mehr, wird der aktuell vereinbarte Tarifpreis berechnet. Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 in Ihre monatlichen Abschläge berücksichtigt. Alle Informationen zur Umsetzung, der Neuberechnung Ihrer Abschläge, als auch die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023 erhalten Sie ab dem 01.03.2023 postalisch zugestellt.
Alle Privatkund:innen, kleine und mittlere Unternehmen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH mit einem Strombezug von max. 30.000 kWh pro Jahr erhalten einen Stromarbeitspreis begrenzt für einen Grundbedarf von 80 % des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs von 40 ct/kWh brutto (Inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Die Strompreisbremse wird ab März 2023 in Ihre monatlichen Abschläge berücksichtigt. Alle Informationen zur Umsetzung, der Neuberechnung Ihrer Abschläge, als auch die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023 erhalten Sie ab dem 01.03.2023 postalisch zugestellt.
Auch während der Dauer der Preisbremsen ist eine Energieeinsparung empfehlenswert, um einen kostenminderten Nutzen zu haben. Auf unserer Webseite haben wir unsere Energiespartipps übersichtlich zusammengestellt. Weitere Tipps finden Sie auch auf der Webseite „sparenwasgeht.de“.