Amtliche Bekanntmachung zur NDAV
gültig ab 01.02.2007
Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist als Netzbetreiber ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach der Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 08.11.2006 (BGBl. I Nr.50) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen.
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
I. Netzanschluss (§§ 5 - 9 NDAV)
1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der von der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen.
2. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH kann verlangen, dass jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz angeschlossen wird. Die berechtigten Interessen des Anschlussnehmers und der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH sind angemessen zu berücksichtigen.
3. Der Anschlussnehmer erstattet der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses nach den im Preisblatt der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH veröffentlichten Pauschalsätzen.
4. Der Anschlussnehmer erstattet der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, nach tatsächlichem Aufwand.
5. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird.
6. Das zu liefernde Gas entspricht in seiner Beschaffenheit und seinen brenntechnischen Verhalten den Gasen der 2. Gasfamilie gem. dem DVGW-Arbeitsblatt G260 in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Schwankungsbreite des Brennwertes beträgt 10,5 bis 12,5 kWh/m³. Der für die Versorgung maßgebende Ruhedruck des Gases beträgt 50mbar.
II. Baukostenzuschuss (§ 11 NDAV)
1. Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt 50 % der ansetzbaren Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet.
2. Der Anschlussnehmer zahlt der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss wird nach Ziffer 1. berechnet.
3. Wird ein Netzanschluss an eine örtliche Verteilungsanlage hergestellt, die vor dem 08.11.2006 errichtet oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, und ist der Netzanschluss ohne Verstärkung der Verteilungsanlage möglich, so bemisst sich der Baukostenzuschuss nach der nachstehenden, bis zum 01.02.2007 geltenden Baukostenzuschussregelung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH: Abweichend hiervon beträgt der Baukostenzuschuss 50% der ansetzbaren Kosten.
III. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen (§§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 5 NDAV)
1. Wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach I. Ziffern 3. und 4. und / oder II. nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, erhebt die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH angemessene Vorauszahlungen.
2. Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beauftragt, erhebt die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf die Netzanschlusskosten und die Baukostenzuschüsse angemessene Abschlagszahlungen.
IV. Inbetriebsetzung der Gasanlage (§ 14 NDAV)
1. Die Inbetriebsetzung ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Gasanlage ausgeführt hat, unter Verwendung der von der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen.
2. Der Anschlussnehmer erstattet der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH die Inbetriebsetzungskosten nach den im Preisblatt der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH veröffentlichten Pauschalsätzen.
3. Die Inbetriebsetzung der Gasanlage kann von der Bezahlung des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten abhängig gemacht werden.
V. Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (§§ 23, 24 NDAV)
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sind vom Anschlussnehmer / Anschlussnutzer nach den im Preisblatt der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.
VI. Inkrafttreten
Die Ergänzenden Bestimmungen treten am 01.02.2007 in Kraft.
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.02.2007
| 1. |
Netzanschlusskosten (Ziffer I.3. der Ergänzenden Bedingungen) |
|
| 1.1 |
Hausanschlusskosten bis 15m Länge und 2 Zoll Stärke |
995,00 € |
1.2
|
Zuschlag für Leitungslängen über 15m je Meter (Zwischenmaße werden bei unter 0,5m abgerundet und ab 0,5m aufgerundet) |
60,00€ |
|
2. |
Baukostenzuschuss (Ziffer II.1. der Ergänzenden Bedingungen) |
|
2.1
|
Anschlüsse in neuen, geschlossenen Versorgungsbereichen mit deren Erschließung nach Inkrafttreten dieser Bestimmung begonnen wird |
|
| 2.2 |
Baukostenzuschüsse für Anschlüsse in allen anderen bereits erschlossenen Versorgungsbereichen |
140,00€ |
|
3. |
Inbetriebsetzungskosten (Ziffer IV.2. der Ergänzenden Bedingungen) |
|
| 3.1 |
Zählersetzung bzw. Zählerausbau |
30,00 € |
| 3.2 |
Zähleraus- & wiedereinbau bei Änderung der Abnahmeanlage |
60,00 € |
| 3.3 |
Nichtantreffen des Kunden oder seines Beauftragten zu einem vereinbarten Termin pauschal |
20,00 € |
|
4. |
Kostnerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (Ziffer VI. der Ergänzenden Bedingungen) |
|
| |
Mahnkosten |
2,50 €1 |
| |
Nachinkasso/ Direktinkasso |
--,-- € |
| |
Einstellung des Anschlusses/ der Anschlussnutzung |
17,50 €1 |
| |
Wiederherstellung des Anschlusses/ der Anschlussnutzung |
17,50€1 |
| 5. |
Leistungen gem. § 6(3) i.V.m. § 9(1) der NDAV |
|
5.1
|
Leistungen gem. § 6(3) i.V.m. § 9(1) der NDAV (nur Gasverlegung) pro Meter |
10,00 € |
|
5.2
|
Leistungen gem. § 6(3) i.V.m. § 9(1) der NDAV (Gas & Wasserverlegung) pro Meter |
13,00 € |
|
6. |
Umsatzsteuer |
|
|
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer. |
|
|
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen. Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter http://www.gemeindewerke-stockelsdorf.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt. |
|